Bürozeiten
Montag:
09:00–17:00 Uhr
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09:00–17:00 Uhr
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09:00–15:30 Uhr
Vereine und Stiftungen
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von gemeinnützigen Organisationen und
privatrechtlichen Stiftungen. Da dieses anspruchsvolle Rechtsgebiet zunehmend zu Diskussionen mit der
Finanzverwaltung führt und nicht zuletzt in Betriebsprüfungen bis Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen kann,
haben wir uns für die Beratung auf diesem Rechtsgebiet besonders spezialisiert. Nehmen Sie unsere Beratungstätigkeit
auf diesem Gebiet in Anspruch.
Beratungsschwerpunkte
- Rechtsformen im Gemeinnützigkeitsrecht
- Steuerrecht, Steuererklärungen, Rechnungswesen, E-Bilanzen
- umsatzsteuerliche Besonderheiten im Gemeinnützigkeitsrecht
- Abgrenzung von Tätigkeitsbereichen (Sphären)
- Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe
- Mittelverwendung und Wiederaufleben der zeitnahen Mittelverwendung
- Verlustsituation und schädliche Mittelverwendung
- Rücklagenbildung
- tatsächliche Geschäftsführung
- Haftung der Vereinsvorstände
- Spendenabzug, Spendenhaftung
- Stiftungen
Steuerberatung im Gemeinnützigkeitsrecht | KRUGCONSULT für Vereine & Stiftungen
Die steuerliche Beratung von Vereinen und Stiftungen gehört zu einem der Tätigkeitsschwerpunkte unserer
Steuerberatungsgesellschaft KRUGCONSULT. Das Gemeinnützigkeitsrecht greift für NonProfit Organisationen,
privatrechtlichen Stiftungen und Vereine. Zudem birgt dieses Rechtsgebiet viele Sonderheiten und bedarf einer
speziellen Beratung.
Die Steuerberater von KRUGCONSULT sind versiert im Gemeinnützigkeitsrecht und mit diesem anspruchsvollen
Rechtsgebiet vertraut.
Wir beraten Ihren Verein oder Ihre Stiftung hinsichtlich der Finanzverwaltung, der
tatsächlichen Geschäftsführung, der Haftung und weiterer Punkte unter der Berücksichtigung und Einhaltung des
Gemeinnützigkeitsrecht.
Haben Sie Fragen zur Besteuerung von Spenden? Wir von KRUGCONSULT führen Sie und Ihren Verein bzw. Ihre Stiftung
sicher und gewinnorientiert durch die Besonderheiten, die das Gemeinnützigkeitsrecht zu bieten hat.
Für welche Rechtsformen greift das Gemeinnützigkeitsrecht?
Nach dem deutschen Gemeinnützigkeitsrecht sind die Rechtsträger gGmbH, gAG, Genossenschaften, Betriebe gewerblicher
Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, eingetragene und nicht eingetragene Vereine sowie
rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen eine gemeinnützige Körperschaft und unterliegen somit einer
besonderen Besteuerung.
Weiter kommen den oben genannten Rechtsformen nach dem in Deutschland geltenden Gemeinnützigkeitsrecht umfassende
Privilegien hinsichtlich der Besteuerung und rechtlichen
Einschränkungen zu Gute. Beispielsweise unterliegen diese Rechtsformen weder der Köperschafts- noch der
Gewerbesteuer. Auch von der Grundsteuer ist eine gemeinnützige Organisation befreit.
Auch wenn die Organisation, der Verein oder die Stiftung wirtschaftliche Geschäftsbetriebe aufweist, sind diese nach
dem Gemeinnützigkeitsrecht anders steuerlich zu betrachten als profitorientierte Unternehmen oder Privatpersonen.
Wir von KRUGCONSULT sind Ihr Partner im Gemeinnützigkeitsrecht und für die steuerliche Beratung von Vereinen und
Stiftungen. Ganz gleich, ob Sie einen lang-bestehender Verein oder eine neugegründete Stiftung vertreten – wir
beraten Sie bei der Wahl der für Sie geeigneten Rechtsform und begleiten Sie bei der gemeinnützigen
Konzepterstellung.
Damit die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Sie fortwährend besteht, berät KRUGCONSULT Sie umfassend in allen
steuerrechtlichen Angelegenheiten und Tätigkeitsbereichen. Neben der Gründungsberatung sind wir von KRUGCONSULT
außerdem Ihr verlässlicher Partner für laufende gemeinnützige Geschäftsbetriebe. Sollte Ihnen die Aberkennung der
Gemeinnützigkeit drohen, sind wir Ihr Fels in der Brandung und setzen uns für Sie ein.
Gemeinnützigkeit & KRUGCONSULT - mit uns profitieren Sie von Ihren steuerbegünstigten Vorteilen als Verein oder
Stiftung
Wir kennen uns im Gemeinnützigkeitsrecht und mit allen steuerlichen Besonderheiten aus. Wir klären Sie über die Haftung des Vereinsvorstandes und die tatsächliche Geschäftsführung Ihrer Stiftung detailliert auf und zeigen Ihnen die Abgrenzungen von Tätigkeitsbereichen auf.
Spenden und weitere finanzielle Verwaltungen unterliegen bei Vereinen und Stiftungen einer gesonderten Regelung – KRUGCONSULT ist auf das Rechnungswesen, Bilanzierungen, Rücklagenbildungen, Mittelverwendungen und mehr spezialisiert und bietet Ihnen auf dem Gebiet hoch qualifizierte Beratungstätigkeiten an.
Profitieren Sie von unserer Expertise und nehmen Sie unser breites Dienstleistungsspektrum hinsichtlich der Beratung für Vereine und Stiftungen in Anspruch.
Wir legen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandaten und würden uns freuen Sie schon bald in unserer Steuerberatungsgesellschaft in Bonn begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit unseren fachversierten Kooperationspartnern setzt KRUGCONSULT sich für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Interessen ein.
Bei KRUGCONSULT werden Sie zuverlässig, individuell, effizient und leistungsorientiert beraten. Realisieren Sie als Verein oder Stiftung innovative Strategien, die der Gemeinnützigkeit wirklich nutzen. Nehmen Sie alle Vorteile, die Ihnen als gemeinnütziger Verein und Stiftung geboten werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorlagen und mit unserer Beratungstätigkeit und in Anspruch.